Die Grünliberalen beantragen die Vorlage dahingehend zu ergänzen, dass die Qualität künftig auch unter Berücksichtigung der Diagnose- und Therapiequalität der Leistungserbringer beurteilt wird.
Die Massnahmen zur Regulierung von Zulassungen zum Zwecke der Eindämmung des Leistungskostenanstiegs durch die Kantone sind inkohärent. Sie könnten sich im heutigen System der dualen Finanzierung als unwirksam erweisen (zu den Einzelheiten siehe nachstehend bei Art. 55a KVG).