Die Vorlage bleibt klar hinter dieser Forderung zurück, geht jedoch immerhin in die richtige Richtung. So soll etwa der Zuschlag zur Grundgebühr im Falle einer gewerblichen Nutzung von 200% auf 100% gesenkt werden. Meteo-Schweiz schätzt, dass die Einnahmen aus dem Verkauf von Daten, Informationen sowie Bereitstellungsgebühren von jährlich 3 Millionen Franken (Stand 2016) aufgrund der Revision um 1.6 Millionen Franken zurückgehen werden. Der grösste Teil davon (1.4 Mio.) sei durch die Reduktion auf den Datenkosten bedingt (Erläuternder Bericht, Ziff. 4). Das ist zu begrüssen, genügt aber nicht. Selbst im Erläuternden Bericht wird auf die Entwicklung hin zu einer kompletten Datenliberalisierung in den umliegenden Ländern hingewiesen (Erläuternder Bericht, Ziff. 4).
Bei dieser Gelegenheit erneuern die Grünliberalen zudem ihre Forderung, dass sich MeteoSchweiz in Zukunft auf Leistungen im Rahmen des Grundangebots beschränken und keine kommerziellen Dienstleistungen erbringen soll (siehe Punkt 2 der erwähnten Motion 16.4147). Kommerzielle Tätigkeiten eines Bundesamtes oder staatseigenen Betriebs, welche die privaten Marktteilnehmer konkurrenzieren, verhindern ein fruchtbares Zusammenspiel von Behörden und Wirtschaft und bergen finanzpolitische Risiken. Wenn sich MeteoSchweiz auf die Kernaufgaben konzentriert und einen offenen Informationsaustausch anbietet, verbessert das die Rahmenbedingungen für private Anbieter, die mit diesen Daten eigene Dienstleistungen anbieten, was letztlich der Allgemeinheit zugutekommt.
Die Grünliberalen sind nur teilweise mit der Vorlage einverstanden. Sie begrüssen, dass die Gebühren zur Nutzung von meteorologischen Daten und Informationen gesenkt werden sollen, doch genügt das noch nicht. Sämtliche von MeteoSchweiz im Rahmen des Grundangebots bereitgestellte Daten und Informationen sind im Sinne der Grundsätze von Open Government Data (OGD) kostenlos, aktuell und unbürokratisch der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen (siehe 16.4147 Motion Grossen Jürg).