Künftig soll ein Urlaub für den hinterbliebenen Elternteil gewährt werden, wenn der andere Elternteil kurz nach der Geburt des Kindes stirbt. So können familiäre Aufgaben wahrgenommen können, ohne dass die hinterbliebene Mutter oder der hinterbliebene Vater ihre bzw. seine Arbeitstätigkeit aufgeben muss. Damit werden zwei Ziele gleichzeitig erfüllt: Zum einen wird das Familienleben in einer sehr schwierigen Situation unterstützt und stabilisiert. Und zum anderen bleibt dem Markt Arbeitskraft erhalten, was beim aktuellen Arbeitskräftemangel sehr wichtig ist.
Der Vater erhält dabei einen Urlaub von 14 Wochen, wenn die Mutter während der 14 Wochen nach der Geburt des Kindes stirbt. Stirbt der Vater während der 6 Monate nach der Geburt des Kindes, erhält die Mutter einen Urlaub von 2 Wochen. Dieser Urlaub wird wie der Mutterschafts- und der Vaterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung entschädigt.
Die Grünliberalen unterstützen, dass der hinterbliebene Elternteil zudem unverändert Anspruch auf Vaterschafts- bzw. Mutterschaftsurlaub hat. Die Minderheit, welche einen Urlaub von 14 Wochen nur für hinterbliebene Väter und unter Einschluss des Vaterschaftsurlaubs vorsieht, lehnen die Grünliberalen ab. Es gibt keinen Grund, hinterbliebene Mütter von der Regelung auszuschliessen. Zudem geht es vorliegend um andere Gründe als bei einer gewöhnlichen Mutter- bzw. Vaterschaft, die einen zusätzlichen entschädigten Urlaub erforderlich machen.