Die vorliegenden Verordnungsrevisionen haben zum Zweck, möglichst rasch Solaranlagen zu bauen, die 2 TWh zur inländischen Stromproduktion beizutragen. Dabei soll ein besonderes Gewicht auf die Winterstromproduktion gelegt werden.
Aus Sicht der Grünliberalen sind grundsätzlich die Möglichkeiten zum Bau von Solar-Grossanlagen zu öffnen und die Verfahren zu beschleunigen. Dies soll im Rahmen der Beschleunigungsvorlage und/oder des Mantelerlasses langfristig geregelt werden. Dabei ist auf eine sorgfältige Interessenabwägung und langfristig verlässliche Rahmenbedingungen und Förderung zu achten.
Die «Dringlichen Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter» mit dem neuen Artikel 71a sollen sich dagegen auf kurzfristige Massnahmen beziehen und nicht dazu führen, dass noch Jahre später Anlagen gebaut werden, die gemäss dem dringlichen Gesetz bewilligt wurden.