Die Grünliberalen begrüssen vor diesem Hintergrund den vorliegenden Entwurf, der ein Jahresarbeitszeitmodell in den Bereichen Beratung, Wirtschaftsprüfung und Treuhand ermöglichen möchte, als einen kleinen, positiven – und in verschiedenen Einzelpunkten noch zu überarbeitenden – Schritt. Dem müssen aber umgehend weitere Schritte folgen. Jahresarbeitszeit sollte in allen Dienstleistungsbetrieben möglich sein, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind (grosse Autonomie des Arbeitnehmenden, selbständige Festsetzung der Arbeitszeit etc.). Dabei ist gerade auch an die IT-Branche zu denken.
Die Grünliberalen bedauern, dass neben der Jahresarbeitszeit nicht auch die Vertrauensarbeitszeit als alternative gesetzlich geregelt werden soll. Dies war eine Forderung der Pa.Iv. 16.423 «Ausnahmen von der Arbeitszeiterfassung für leitende Angestellte und Fachspezialisten», welche die Grünliberalen in der Vernehmlassung unterstützt hatten. Die Grünliberalen verweisen zu diesen und weiteren Fragen auf ihre Vernehmlassungsantwort vom 3. Dezember 2018.