Die Grünliberalen sind der Ansicht, dass die schweizerische Gesetzgebung im Bereich der Haftung betreffend Kernenergie klar ungenügend ist. Der Reaktorunfall in Fukushima und die Kostenfolgen für den japanischen Staat und die Bevölkerung haben bestätigt, dass das nukleare Risiko nicht adäquat versichert ist. Eine Revision der Kernenergiehaftpflicht-Gesetzgebung drängt umso mehr, als der Schweizer Reaktorpark mit einem Durchschnittsalter von 37 Jahren zu den ältesten der Welt gehört und trotz Nachrüstungen die überholte Auslegung gerade bei den drei ältesten Reaktoren Mühleberg und Beznau I und II grundsätzliche Auslegungsschwächen und Alterungsprozesse zu einem erhöhten Unfallrisikos führen.
Im Rahmen der momentan bestehenden Gesetzgebung ist die nun vorgelegte Kernenergiehaftpflichtverordnung in vielen Punkten nachvollziehbar. Nachbesserungen sind aus Sicht der Grünliberalen notwendig in Sachen Wechselkursrisiko und der Höhe der Beiträge an den Bund, Fragezeichen setzen sie hinter den grossen Umfang der von der Privatwirtschaft ausgeschlossenen Versicherungsrisiken. Ziel muss für die Grünliberalen aber eine grundsätzliche Überarbeitung der Kernenergiehaftpflicht-Gesetzgebung sein, welche die Betreibenden von Kernenergieanlagen stärker in die Pflicht nimmt.